Apotheken-Notdienst

Schnelle Hilfe bei Tag und Nacht


Erkrankungen halten sich nicht an die regulären Öffnungszeiten von Apotheken. In Deutschland gibt es für den Notfall nachts, am Feiertag oder Wochenende deshalb den Apotheken-Notdienst. Dadurch ist auch zu diesen Zeiten die Versorgung mit Arzneimitteln sichergestellt.

In der Regel haben Apotheken zwischen 20 und 6 Uhr morgens einen Notdienst. Welche Apotheke an dem Tag zuständig ist, wechselt sich je nach Land oder Gemeinde/Stadt ab. Jede Apotheke muss während der Schließzeiten in einem Aushang auf die nächstgelegene notdiensthabende Apotheke hinweisen.

Während des Notdienstes dürfen von Apotheken nur Arznei-, Krankenpflege-, Desinfektions-, Säuglingspflege- und Säuglingsnährmittel und hygienische Artikel abgegeben werden. Bei der Inanspruchnahme des Notdienstes in der Zeit von 20 bis 6 Uhr, an Sonn- und Feiertagen ganztägig sowie am 24. Dezember bis 6 Uhr und nach 14 Uhr (falls der 24. Dezember auf einen Werktag fällt) einen zusätzlichen Betrag von 2,50 Euro (Notdienstgebühr)  erheben. Die Krankenkassen übernehmen diese Gebühr, wenn der Arzt die Eilbedürftigkeit auf dem Rezept vermerkt hat („noctu“) und das Rezept unverzüglich in der Apotheke eingelöst wird.

Für schnelle Ergebnisse bietet sich z.B. die praktische Suchfunktion unter www.aponet.de/service/notdienstapotheke-finden.html an. Für unterwegs eignet sich die App "Apotheke vor Ort" (kostenfrei im App Store und bei Google Play).