Für eine regional, koordinierte und vernetzte Versorgung formuliert die Agentur deutscher Arztnetze die folgenden Ziele
- 87 b SGB VV
• Bundeseinheitliche Zertifizierungsvorgaben für Arzt- und Praxisnetze
• Vergütungsregelung zur dauerhaften Sicherung der Struktur - anforderungen
- Ärztliche Leistungserbringung durch Institutsermächtigung, z.B. §116 und weitere
- Aufnahme des Case-/Caremanagements im SGB V (jenseits von MVZ Gründung)
- Erbringung und Abrechnung nicht-ärztlicher Leistungen durch Arzt- und Praxisnetze (Delegationsleistung, z.B. NäPa)
Weitere Informationen finden Sie im AdA-Flyer.