Mitte der 1980er Jahre waren ärztliche Bemühungen um kooperative Berufsausübungsformen in vollem Gange. Dies war die Reaktion auf die beginnende und sich festigende Kostendämpfung im Gesundheitswesen, die auch vor den niedergelassenen und ambulant tätigen Ärzten nicht Halt machte. Der NAV-Virchow-Bund, Verband der niedergelassenen Ärzte, erstritt seinerzeit in einem Musterprozess vor dem Bundessozialgericht die grundsätzliche Zulassung der so genannten Fachübergreifenden Gemeinschafspraxis und legte den Grundstein für ärztliche Kooperationen heutiger Art.
Praxisnetze schließlich etablierten sich vor rund zehn Jahren. Der Grund: Das Zweite GKV-Neuordnungsgesetz 1997 (2. NOG) hatte zum Ziel, neue Versorgungsstrukturen im ambulanten Bereich durch eine stärkere Vernetzung von niedergelassenen Ärzten – so genannte Praxisnetze oder Arztnetze – zu fördern. Der Gesetzgeber erhoffte sich von der engeren Kooperation zwischen den Vertragsärzten Qualitätsverbesserungen und mehr Wirtschaftlichkeit in der Versorgung.