Angestellte Ärzte
Mit dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) wurden die Möglichkeiten für Praxisinhaber, Kollegen anzustellen, ausgebaut. Der neue Bundesmantel- und Arzt-Ersatzkassen-Vertrag berücksichtigt diese Liberalisierung der ambulanten ärztlichen Berufsausübung. Vertragsärzte dürfen nunmehr bis zu drei weitere Ärzte als Angestellte beschäftigen – auch in Teilzeit.