Welche Kooperationsformen gibt es?

Nie hat sich die Form der ärztlichen Berufsausübung so stark verändert, wie in den letzten Jahren. Der Gesetzgeber hat die vormals sehr strenge Berufsordnung der Ärzte liberalisiert und ermöglicht heute die verschiedensten Berufsausübungsformen. Hier sind alle aktuellen Möglichkeiten der Berufsausübung dargestellt sowie die Rechtgrundlagen erläutert. Abschließend werden die jeweiligen Vor- und Nachteile der Berufausübungsform in Pro und Contra bewertet.


Angestellte Ärzte


Mit dem Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) wurden die Möglichkeiten für Praxisinhaber, Kollegen anzustellen, ausgebaut. Der neue Bundesmantel- und Arzt-Ersatzkassen-Vertrag berücksichtigt diese Liberalisierung der ambulanten ärztlichen Berufsausübung. Vertragsärzte dürfen nunmehr bis zu drei weitere Ärzte als Angestellte beschäftigen – auch in Teilzeit.

Berufsausübungsgemeinschaften


Berufsausübungsgemeinschaften sind rechtlich verbindliche Zusammenschlüsse von Vertragsärzten, -psychotherapeuten oder Medizinischen Versorgungszentren, deren Ziel die gemeinsame Ausübung ihrer Tätigkeit ist. Die freie Arztwahl der Patienten muss dabei ebenso gewährleistet werden wie die Einhaltung der Fachgebietsgrenzen. Die gemeinsame Berufsausübung muss verschiedene Kriterien erfüllen, beispielsweise die gemeinsame Patientenbehandlung, einen schriftlichen Gesellschaftsvertrag sowie gemeinsame Räume, Praxiseinrichtung und Mitarbeiter. Voraussetzung für die gemeinsame Ausübung vertragsärztlicher Tätigkeit im Rahmen einer Berufsausübungsgemeinschaft ist die vorherige Genehmigung durch den Zulassungsausschuss.

Integrierte Versorgung


Durch die Integrierte Versorgung (IV) (§ 140 a ff SGB V) sollen die starren Strukturen im Gesundheitswesen aufgelöst und die medizinische Versorgung disziplinen- und sektorenübergreifend gestaltet werden. Ein wesentlicher Ansatzpunkt ist die bessere Verzahnung des ambulanten und des stationären Sektors. Aber auch die interdisziplinär-fachübergreifende Zusammenarbeit ist Bestandteil der Integrierten Versorgung. Einige der oben genannten Kooperationsformen, z.B. Praxisnetze oder Medizinische Versorgungszentren, sind auch im Rahmen der IV möglich.

Kooperation mit Krankenhäusern


Durch das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) ist die Grenze zwischen den Sektoren (ambulant, stationär) durchlässiger geworden. Dies räumt sowohl den Kliniken als auch den Vertragsärzten mehr Raum bei der Patientenversorgung ein. Zur Optimierung von Behandlungsabläufen bietet sich die Zusammenarbeit von niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern an. Es sind fünf unterschiedliche Kooperationsformen möglich.

Organisationsgemeinschaften


Unter einer Organisationsgemeinschaft versteht man Kooperationen, die nur auf den organisatorischen Rahmen der ärztlichen Tätigkeit ausgerichtet sind. Dazu zählt z.B. die gemeinsame Nutzung von Räumlichkeiten und medizinischen Geräten oder die gemeinsame Anstellung nichtärztlichen Personals. Die ärztliche Tätigkeit wird getrennt und eigenverantwortlich ausgeübt. Zudem rechnet jeder Arzt separat mit der Kassenärztlichen Vereinigung ab.

Praxisnetze


Bei Praxisnetzen unterscheidet man zwischen "klassischen Praxisnetzen", "Praxisnetzen als Modellvorhaben" und "Praxisnetzen als Strukturverträge". Hier erfahren Sie, worin die Unterschiede, Vor- und Nachteile der Praxisnetzarten bestehen und welche Fördermöglichkeiten es gibt.