Pressemitteilung Agentur deutscher Arztnetze e.V.
Grippewelle 2020/21 plus Covid 19: vorausschauende Planung erforderlich
Derzeit ist aus teils nachvollziehbaren, aber auch aus irrationalen Gründen ein Nachlassen der Vorsichtsmaßnahmen in der Bevölkerung zu beobachten, das mit einer bereits erkennbaren beschleunigten Verbreitung des Virus einhergeht. Damit kommt auf unser Gesundheitssystem mit hoher Wahrscheinlichkeit eine erhöhte Morbiditätslast zu, für die wir nun besser als im Frühjahr gerüstet sind, aber nicht unbedingt ausreichend auf allen Ebenen.
Teststationen werden derzeit stellenweise abgebaut und das zu erwartende erhöhte Testaufkommen wird an die Praxen der Niedergelassenen Ärzt*innen verwiesen. Die Rolle der Gesundheitsämter wird seitens der Politik zwar betont, das hat aber offenbar noch nicht zu einer flächendeckenden, substanziellen und nachhaltigen Behebung des personellen Notstandes des ÖGD geführt.
Wie in jedem Jahr wird die nächste Welle von echter Influenza und grippalen Infekten auf die Praxen zurollen, nur dieses Mal kompliziert durch eine permanente Corona-Pandemie. Jeder grippaler Infekt wird die Notwendigkeit einer Corona Testung begründen. „Dies erfordert eine gute frühzeitige Planung für unsere Netze und Praxen“, erläutert Schang.
Aus den Erfahrungen der 1. Covid 19 - Welle sollten Lehren gezogen werden:
- Fernhalten infizierter Patienten vom allgemeinen Versorgungsgeschehen in Praxen und Kliniken durch Pläne zur kurzfristigen bedarfsabhängigen Bildung von Schwerpunkteinrichtungen, z.B. in speziellen Praxen mit entsprechende finanzieller Kompensation, zur Diagnostik und Therapie von Patienten mit Verdacht auf Covid 19.
- Testungen von Risikogruppen ohne Symptome in Praxen und Gesundheitsämtern, die dazu ausreichend ausgestattet und finanziert werden müssen.
- Die Möglichkeit einer AU-Bescheinigung im Rahmen einer Fernbehandlung in ärztlicher Verantwortung muss wieder zulässig sein. Missbräuchliche Nutzung der Fern AU ohne ausreichende ärztliche Sorgfalt oder ohne Tätigkeit im Rahmen einer Niederlassung oder einer ermächtigten Klinik stellt allerdings einen Verstoß gegen die ärztliche Berufsordnung dar. Es erscheint aber nicht sinnvoll, Digitalisierung mit elektronischem Rezept und elektronischer AU zu forcieren und die derzeit wichtigste Nutzanwendung generell zu untersagen.