Erste Ziele - erste Erfolge


Mit der Änderung des Paragrafen 87b SGB V durch das im Mai 2013 in Kraft getretene Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) und die weiterführenden Bestimmungen des Versorgungsstärkungsgesetzes (GKV-VSG) im Juli 2015 sind die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) angehalten, ein eigenes Honorarbudget für Praxisnetze oder ein Honorarvolumen als Teil der Gesamtvergütung zuzuweisen. Erstmals würdigt der Gesetzgeber damit das Potenzial vernetzter Strukturen. Ein erster Erfolg, der auch auf das intensive Engagement der Agentur deutscher Arztnetze während des Gesetzgebungsverfahrens zurückzuführen ist. Dabei handelt die Agentur in enger Kooperation und Kommunikation mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung – auch bei der Ausgestaltung der KBV-Rahmenvorgaben für die Zulassung von Praxisnetzen.