Durch das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) ist die Grenze zwischen den Sektoren (ambulant, stationär) durchlässiger geworden. Dies räumt sowohl den Kliniken als auch den Vertragsärzten mehr Raum bei der Patientenversorgung ein. Zur Optimierung von Behandlungsabläufen bietet sich die Zusammenarbeit von niedergelassenen Ärzten und Krankenhäusern an. Es sind fünf unterschiedliche Kooperationsformen möglich.