Integrierte Versorgung


Durch die Integrierte Versorgung (IV) (§ 140 a ff SGB V) sollen die starren Strukturen im Gesundheitswesen aufgelöst und die medizinische Versorgung disziplinen- und sektorenübergreifend gestaltet werden. Ein wesentlicher Ansatzpunkt ist die bessere Verzahnung des ambulanten und des stationären Sektors. Aber auch die interdisziplinär-fachübergreifende Zusammenarbeit ist Bestandteil der Integrierten Versorgung. Einige der oben genannten Kooperationsformen, z.B. Praxisnetze oder Medizinische Versorgungszentren, sind auch im Rahmen der IV möglich.